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   OVG Saarland, 17.06.2009 - 6 B 289/09   

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OVG Saarland, 17.06.2009 - 6 B 289/09 (https://dejure.org/2009,16168)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.06.2009 - 6 B 289/09 (https://dejure.org/2009,16168)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 6 B 289/09 (https://dejure.org/2009,16168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufige Dienstenthebung einer Justizvollzugsbeamtin wegen Aufnahme einer persönlichen Beziehung zu einem Strafgefangenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Dienstenthebung eines Justizvollzugsbeamten wegen Aufnahme einer persönlichen Beziehung zu einem Strafgefangenen; Freiwillige Eingehung und Verheimlichung einer persönlichen Beziehung zu einem Strafgefangenen als dauerhaft schwerer Verstoß gegen die ...

  • Judicialis

    SDG § 13; ; SDG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; SDG § 13 Abs. 1 Satz 3; ; SDG § 13 Abs. 1 Satz 4; ; SDG § 38 Abs. 1; ; SDG § 38 Abs. 1 Satz 1; ; SDG § 63; ; SDG § 63 Abs. 1 Satz 1; ; SDG § 6... 7 Abs. 1; ; SDG § 67 Abs. 3; ; VwGO § 146; ; VwGO § 147; ; SBG § 53 a.F.; ; SBG § 68 Satz 3; ; SBG § 69 Satz 2 a.F.; ; DSVollz Nr. 1; ; DSVollz Nr. 2 Abs. 1; ; DSVollz Nr. 9; ; BDG § 13

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05

    Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2009 - 6 B 289/09
    Die von der Schwere des Dienstvergehens ausgehende Indizwirkung für die Angemessenheit der Höchstmaßnahme entfällt allerdings, wenn zugunsten des Beamten gewichtige Entlastungsgründe zu berücksichtigen sind, die den Schluss rechtfertigen, der Beamte habe das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit noch nicht endgültig verloren vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005, a.a.O., BVerwG, Urteil vom 10.1.2007 - 1 D 15.05 -, ZBR 2009, 160 f., BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 a.a.O..

    Sie müssen in ihrer Gesamtheit geeignet sein, die Schwere des Pflichtenverstoßes erheblich herabzusetzen BVerwG, Urteil vom 10.1.2007, a.a.O. und BVerwG, Urteil vom 3.5.2007, a.a.O..

    Zu solchen möglichen, im Gesamtkontext zu würdigenden Umständen gehört auch eine unzureichende Dienstaufsicht zur Tatzeit BVerwG, Urteil vom 10.1.2007, a.a.O..

    Zwar kann eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch Vorgesetzte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich gemacht hätten, diese aber pflichtwidrig unterblieben sind BVerwG, Urteil vom 10.1.2007, a.a.O..

    Denn eine ständige und lückenlose Kontrolle eines jeden Mitarbeiters ist unmöglich vgl. nur BVerwG, Urteil vom 10.1.2007, a.a.O..

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2009 - 6 B 289/09
    Sie beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale) und zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Betrieb und für Dritte vgl. zum gleichlautenden § 13 BDG: BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124 252ff., BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 - 2 C 9/06 -, zitiert nach Juris.

    Die von der Schwere des Dienstvergehens ausgehende Indizwirkung für die Angemessenheit der Höchstmaßnahme entfällt allerdings, wenn zugunsten des Beamten gewichtige Entlastungsgründe zu berücksichtigen sind, die den Schluss rechtfertigen, der Beamte habe das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit noch nicht endgültig verloren vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005, a.a.O., BVerwG, Urteil vom 10.1.2007 - 1 D 15.05 -, ZBR 2009, 160 f., BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 a.a.O..

    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch freiwillige Wiedergutmachung eines Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens vor der Entdeckung der Tat vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.2007, a.a.O..

    Sie müssen in ihrer Gesamtheit geeignet sein, die Schwere des Pflichtenverstoßes erheblich herabzusetzen BVerwG, Urteil vom 10.1.2007, a.a.O. und BVerwG, Urteil vom 3.5.2007, a.a.O..

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2009 - 6 B 289/09
    Sie beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale) und zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Betrieb und für Dritte vgl. zum gleichlautenden § 13 BDG: BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124 252ff., BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 - 2 C 9/06 -, zitiert nach Juris.

    Die von der Schwere des Dienstvergehens ausgehende Indizwirkung für die Angemessenheit der Höchstmaßnahme entfällt allerdings, wenn zugunsten des Beamten gewichtige Entlastungsgründe zu berücksichtigen sind, die den Schluss rechtfertigen, der Beamte habe das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit noch nicht endgültig verloren vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005, a.a.O., BVerwG, Urteil vom 10.1.2007 - 1 D 15.05 -, ZBR 2009, 160 f., BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 a.a.O..

  • BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02

    "In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Post AG;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2009 - 6 B 289/09
    Im konkreten Disziplinarverfahren muss eine überwiegende Wahrscheinlichkeit die Prognose rechtfertigen, dass auf die Höchstmaßnahme erkannt werden wird vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.10.2002 - 1 DB 10/02 - zitiert nach Juris; BayVGH, Beschluss vom 15.3.2007 - 16 DS 06.3292 - zitiert nach Juris und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.9.2007 - 7 B 346/07 -.
  • OVG Saarland, 06.09.2007 - 7 B 346/07

    Dienstenthebung eines Beamten wegen Besitzes Kinderpornographischer Schriften

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2009 - 6 B 289/09
    Im konkreten Disziplinarverfahren muss eine überwiegende Wahrscheinlichkeit die Prognose rechtfertigen, dass auf die Höchstmaßnahme erkannt werden wird vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.10.2002 - 1 DB 10/02 - zitiert nach Juris; BayVGH, Beschluss vom 15.3.2007 - 16 DS 06.3292 - zitiert nach Juris und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.9.2007 - 7 B 346/07 -.
  • VG Saarlouis, 06.03.2009 - 7 L 23/09

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen eine Justizvollzugsbeamtin wegen einer

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2009 - 6 B 289/09
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. März 2009 - 7 L 23/09 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 13.11.2008 - 16b DS 08.704

    Strafgerichtliche Verurteilung in 1. Instanz zu einer auf Bewährung ausgesetzten

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2009 - 6 B 289/09
    Bei dem aktuell erkennbaren Sach- und Streitstand zur Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der gerichtlichen Entscheidung vgl. BayVGH, Beschluss vom 13.11.2008 - 16b DS 08.704 - zitiert nach Juris ist davon auszugehen, dass der hinreichende Verdacht besteht, dass die Antragstellerin ein - innerdienstliches - Dienstvergehen begangen hat, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Verhängung der Höchstmaßnahme erfordern wird (§ 38 Abs. 1 SDG).
  • VG Magdeburg, 12.04.2017 - 15 B 7/17

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung und Einbehalt von Dienstbezügen;

    Hinsichtlich des zur Last gelegten Dienstvergehens genügt die Feststellung, dass der Beamte dieses Dienstvergehen mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit begangen hat; nicht erforderlich ist, dass das Dienstvergehen bereits in vollem Umfang nachgewiesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.09.1997, 2 WDB 3, 97; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.09.2009, 83 DB 1, 09; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 17.06.2009, 6 B 289/09; BayVGH, Beschluss v. 11.12.2013, 16a DS 13.706; alle juris).
  • VG Magdeburg, 26.10.2023 - 15 B 43/23

    Disziplinarrecht: Vertrauensverlust wegen Verstoß gegen die Impfpriorität;

    Hinsichtlich des zur Last gelegten Dienstvergehens genügt die Feststellung, dass der Beamte dieses Dienstvergehen mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit begangen hat; nicht erforderlich ist, dass das Dienstvergehen bereits in vollem Umfang nachgewiesen ist (vgl. BVerwG, B. v. 29.09.1997 - 2 WDB 3, 97 - OVG C-Stadt-Brandenburg, B. v. 22.09.2009 - 83 DB 1, 09 - OVG des Saarlandes, B. v. 17.06.2009 - 6 B 289/09 - alle juris).
  • VG Magdeburg, 05.11.2020 - 15 B 10/20

    Disziplinarrechtliche Suspendierung; Einbehalt von Dienstbezügen; gerichtliche

    Hinsichtlich des zur Last gelegten Dienstvergehens genügt die Feststellung, dass der Beamte dieses Dienstvergehen mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit begangen hat; nicht erforderlich ist, dass das Dienstvergehen bereits in vollem Umfang nachgewiesen ist (vgl. BVerwG, B. v. 29.09.1997 - 2 WDB 3, 97 - OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 22.09.2009 - 83 DB 1, 09 - OVG des Saarlandes, B. v. 17.06.2009 - 6 B 289/09 - alle juris).
  • OVG Sachsen, 12.02.2016 - 6 A 392/15

    Justizvollzugsbeamter; Dienstvergehen; Bemessungsentscheidung;

    55 Der Disziplinarsenat geht mit der auch vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 11. Juli 20007 - 16a D 06.85 -, juris Rn. 41) davon aus, dass bei einer Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch die mehrmonatige, nicht strafbare Liebesbeziehung eines Strafvollzugsbeamten mit einer Gefangenen "jedenfalls eine Degradierung ernstlich in Betracht zu ziehen ist", wobei auch eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis fallbezogen nach den konkreten Umständen des Dienstvergehens geboten sein kann, wie es in der unter- und obergerichtlichen Rechtsprechung der Disziplinargerichte entschieden wurde (vgl. BayVGH a. a. O.: mehrmonatige Liebesbeziehung einer Strafvollzugsbeamtin nebst strafbarer Verdächtigung gem. § 164 StGB; OVG Saarland, Beschl. v. 17. Juni 2009 - 6 B 289/09 -, juris Rn. 10, 62: voraussichtlich Entfernung aus Beamtenverhältnis bei mehrmonatiger Beziehung [zunächst Liebesbeziehung, später Druckausübung durch Vollzugsbeamten]; ThürOVG, Urt. v. 5. Dezember 2011 - 8 DO 329/08 - , juris Rn. 63: Entfernung aus Beamtenverhältnis wegen Liebesbeziehungen mit Austausch von Zärtlichkeiten zu zwei Gefangenen und einmaligem Geschlechtsverkehr; VG Münster, Urt. v. 25. März 2014 - 13 K 1551/13.O -, juris Rn. 47: Entfernung aus Beamtenverhältnis bei Liebesbeziehung einer Abteilungsleiterin mit massiver Verletzung von Sicherheitsvorschriften [Verschweigen eines Handys, zweimaliges Aufladen einer Prepaidkarte des Gefangenen, Einsperrenlassen durch Dritten zum ungestörten Austausch von Intimitäten sowie erschwerendem Nachtatverhalten]).
  • VG Magdeburg, 02.11.2016 - 15 B 29/16

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Polizeivollzugsbeamter; Eintreten

    Hinsichtlich des zur Last gelegten Dienstvergehens genügt die Feststellung, dass der Beamte dieses Dienstvergehen mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit begangen hat; nicht erforderlich ist, dass das Dienstvergehen bereits in vollem Umfang nachgewiesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.09.1997, 2 WDB 3, 97; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.09.2009, 83 DB 1, 09; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 17.06.2009, 6 B 289/09; alle juris).
  • VG Saarlouis, 17.09.2010 - 7 K 238/09

    Entfernung einer Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst bei erpresstem

    Ihre hiergegen gerichteten Aussetzungsanträge blieben ohne Erfolg (Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 06.03.2009 - 7 L 23/09 - und des Disziplinarsenats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.06.2009 - 6 B 289/09 - und vom 20.08.2009 - 6 B 360/09 -).

    Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren 7 L 23/09, 7 L 378/09 (6 B 289/09, 6 B 360/09) und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen, insbesondere die Disziplinarakten und die Personalakte der Beklagten, deren Inhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

  • VG Magdeburg, 26.08.2013 - 8 B 13/13

    Disziplinarrecht (Antrag nach § 61 Abs. 1 DG LSA; vorläufige Dienstenthebung)

    Hinsichtlich des zur Last gelegten Dienstvergehens genügt die Feststellung, dass der Beamte dieses Dienstvergehen mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit begangen hat; nicht erforderlich ist, dass das Dienstvergehen bereits in vollem Umfang nachgewiesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.09.1997, 2 WDB 3, 97; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.09.2009, 83 DB 1, 09; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 17.06.2009, 6 B 289/09; alle juris).
  • VG Magdeburg, 02.11.2016 - 15 B 32/16

    Disziplinarrecht: Einbehaltung der Dienstbezüge und vorläufige Dienstenthebung

    Hinsichtlich des zur Last gelegten Dienstvergehens genügt die Feststellung, dass der Beamte dieses Dienstvergehen mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit begangen hat; nicht erforderlich ist, dass das Dienstvergehen bereits in vollem Umfang nachgewiesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.09.1997, 2 WDB 3, 97; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.09.2009, 83 DB 1, 09; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 17.06.2009, 6 B 289/09; alle juris).
  • OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08

    Disziplinarverfahren; Wiedereinsetzung bei Kanzleiversehen; JVA-Beamter;

    Das Gebot der Zurückhaltung gegenüber Strafgefangenen hat unter den beamtenrechtlichen Pflichten der in einer Strafvollzugsanstalt tätigen Beamten einen sehr hohen Stellenwert (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - 16a D 06.85 - SaarlOVG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 6 B 289/09 - jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Magdeburg, 28.08.2023 - 15 B 36/22

    Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors; Einbehalt von Teilen der

    Hinsichtlich des zur Last gelegten Dienstvergehens genügt die Feststellung, dass der Beamte dieses Dienstvergehen mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit begangen hat; nicht erforderlich ist, dass das Dienstvergehen bereits in vollem Umfang nachgewiesen ist (vgl. BVerwG, B. v. 29.09.1997 - 2 WDB 3, 97 - OVG D-Stadt-Brandenburg, B. v. 22.09.2009 - 83 DB 1, 09 - OVG des Saarlandes, B. v. 17.06.2009 - 6 B 289/09 - alle juris).
  • VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15

    Disziplinarrecht: Dienstenthebung nach disziplinarrechtlich relevanter

  • VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 3/15

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Polizeivollzugsbeamter; Nähe zur

  • VG Magdeburg, 29.07.2020 - 15 B 7/20

    Prüfung der Wahrscheinlichkeit der späteren Entfernung aus dem Dienst bei der

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 11/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

  • VG Magdeburg, 12.06.2012 - 8 B 5/12

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2012 - 19 ZD 10/12

    Entsprechende Anwendbarkeit von § 146 Abs. 4 VwGO im Beschwerdeverfahren gegen

  • VG Magdeburg, 26.05.2016 - 15 B 8/16

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Bürgermeisters

  • VG Magdeburg, 25.07.2022 - 15 B 13/22

    Gebrauch einer gefälschten COVID-Impfbescheinigung durch Polizeibeamtin;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 3d A 931/14
  • VG Magdeburg, 11.02.2015 - 8 B 19/14

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von 50 % der

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 16/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 14/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 15/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

  • VG Magdeburg, 31.03.2014 - 8 B 2/14

    Voraussetzungen der vorläufigen Dienstenthebung; Erforderlichkeit des Abschluss

  • OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09

    Einbehaltung von 50 Prozent der Dienstbezüge eines Beamten bei vorläufiger

  • VG Magdeburg, 19.03.2018 - 15 B 21/17

    Pflicht der Disziplinarbehörde zur Überwachung der vorläufigen Dienstenthebung

  • VG Magdeburg, 09.05.2023 - 15 B 23/23

    Vorläufige disziplinarrechtliche Dienstenthebung eines Polizeivollzugsbeamten auf

  • VG Magdeburg, 07.06.2016 - 15 B 19/16

    Vorläufige Dienstenthebung; Darlegungspflicht des Dienstvergehens durch

  • VG Magdeburg, 11.11.2010 - 8 B 15/10

    Vorläufige Dienstenthebung des Herrn Prof. Dr. D., MLU Halle

  • VG Magdeburg, 14.08.2023 - 15 B 35/23

    Disziplinarrecht; vorl. Dienstenthebung

  • VG Magdeburg, 27.08.2014 - 8 B 13/14

    Disziplinarrecht; Einbehaltung der Dienstbezüge und vorläufige Dienstenthebung;

  • VG Magdeburg, 27.04.2016 - 15 B 9/16

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung und teilweise Einbehaltung der

  • VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 B 21/09

    Disziplinarrecht, Voraussetzungen für eine Dienstenthebung

  • VG Magdeburg, 24.01.2013 - 8 B 23/12

    Vorläufige disziplinarrechtliche Dienstenthebung bei Verdacht auf sexuelle

  • VG Magdeburg, 25.02.2015 - 8 B 20/14

    Disziplinarrecht; Einbehaltung der Dienstbezüge; Antrag nach § 61 DG LSA

  • VG Magdeburg, 15.07.2013 - 8 B 10/13

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung

  • VG Magdeburg, 17.11.2022 - 15 B 30/22

    Vorläufige Dienstenthebung nach DG ST 2006 § 61

  • VG Magdeburg, 13.04.2010 - 8 A 26/09

    Disziplinarrecht, Verstoß gegen die Auskunftspflichten eines Beamten in der

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